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AVIVA-BERLIN.de 3/3/5785 - Beitrag vom 27.01.2010


Eine Tafel zum Gedenken an Dr. Marie Munk
AVIVA-Redaktion

Als erste Frau studierte sie in Preußen Jura und war unter anderem Mitgründerin des "Deutschen Juristinnen-Vereins". Am 08. März 2010 enthüllte Bet Debora und der Deutsche Juristinnenverbund die...




... Gedenktafel an Dr. Marie Munk.

Als Marie Munk 1914 in Berlin zusammen mit Dr. Margarete Berent und Dr. Margarete Mühsam-Edelheim den "Deutschen Juristinnen-Verein gründete ", waren Frauen noch nicht zur zweiten juristischen Staatsprüfung zugelassen. Der Juristinnen-Verein verfolgte den Zweck, die Interessen, insbesondere die beruflich-wissenschaftliche Fortbildung der Juristinnen, zu fördern.

1933 löste der Verein sich auf, um der "Gleichschaltung" durch die Nationalsozialisten zu entgehen. Die Gründerinnen des Juristinnen-Vereins gingen ins Exil und kehrten – wie die meisten anderen jüdischen und als Jüdinnen verfolgten Juristinnen – nicht aus der Emigration zurück. 1948 wurde in Dortmund die Vereinigung "Weibliche Juristen und Volkswirte e.V." gegründet, heute "Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)", die sich als Nachfolgerin des früheren Juristinnen-Vereins betrachtet. Weitere Informationen finden Sie unter: www.djb.de

Dr. Marie Munks Biografie
Marie Munk wurde am 4. Juli 1885 in Berlin geboren. Die Eltern waren jüdischer Herkunft, aber konvertiert. Marie wurde evangelisch getauft und später konfirmiert.
Marie Munk arbeitete zunächst als Kindergärtnerin in den Frauen- und Mädchengruppen für Soziale Arbeit um Alice Salomon. Als junge Frau bekam sie aufgrund der Vereinsstrukturen keine verantwortlichen Aufgaben. Deshalb legte sie 1907 ein externes Abitur ab und begann 1908/1909 als erste preußische Studentin mit dem Jurastudium in Berlin und Bonn. An der Universität von Heidelberg erwarb sie 1911 ihren Doktortitel.

Marie Munk unterrichtete bis zum 1. Weltkrieg in verschiedenen Einrichtungen und gab Kurse für SozialarbeiterInnen. Nach Kriegsende engagierte sie sich in der Deutschen Demokratischen Partei. Später wurde sie als erste Frau Preußens als Rechtsanwältin zugelassen. Im Mai 1924 eröffnete sie ihre eigene Kanzlei. Sogar die japanischen und amerikanischen Medien berichteten über die erste Frau in Robe in Preußen. Einige Monate nach ihrer Zulassung war sie auf dem 33. Deutschen Juristentag in Heidelberg die einzige weibliche Referentin. Für den Bund deutscher Frauenvereine schrieb sie ein Memorandum über notwendige Änderungen im Scheidungsrecht, das 1924 dem Reichstag vorgelegt wurde. 1930 wurde sie Landgerichtsrätin am Landgericht III in Berlin und Amtsgerichtsrätin am AG Charlottenburg.

1933 wurde Marie Munk aufgrund ihrer nunmehr von den Nationalsozialisten definierten Zugehörigkeit zum Judentum nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufbeamtentums aus dem Justizdienst entlassen.
Aufgrund ihrer guten Kontakte in die Vereinigten Staaten – sie war als Präsidentin der von ihr 1930 mitgegründeten "Vereinigung berufstätiger Frauen" im Juli 1933 zum Internationalen Frauenkongress in Chicago gereist und hatte zeitweise als Lehrerin an der "New York State Training School for Girls" in Hudson, N.Y. gearbeitet - erhielt Marie Munk 1934 ein Einreisevisum für die Vereinigten Staaten. Dort war sie als Anwältin und Professorin tätig. Auch ihr Engagement für Frauenverbände hat Marie Munk in den Vereinigten Staaten fortgesetzt. Marie Munk starb am 17. Januar 1978 in Cambridge/Mass.

Im Frühling 2009 wurde von "Bet Debora", eine 1998 ins Leben gerufene Initiative jüdischer Feministinnen, und dem "Deutschen Juristinnenbund (djb)" ein Spendenaufruf gestartet, um eine Gedenktafel für Dr. Marie Munk zu errichten. Dank vieler Spenderinnen konnte das Vorhaben realisiert werden. Die Tafel wurde am 08. März 2010 um 17.00 Uhr an der Auguste-Viktoria-Straße 64 enthüllt.

Mehr Infos finden Sie unter: www.djb.de

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Beitrag vom 27.01.2010

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